Der Verein

Ziele

  • eine Lebens- und Wohnwelt für Menschen am Ende des Erwerbslebens zu planen, aufzubauen und zu betreiben
  • eine Gemeinschaftsanlage entstehen zu lassen mit dem Anspruch auf einen individuellen Lebensstil
  • die Nutzung von Selbsthilferessourcen und weitgehende Selbstverwaltung, um ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen
  • gemeinsame Nutzung und Instandhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen (Einkaufskooperation, Tauschbörse von Waren und Dienstleistungen, PKW Nutzung)
  • dass BewohnerInnen im Falle einer Pflegebedürftigkeit bis zum Tod in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können
  • die Begleitung Sterbender nach dem Beispiel der Hospizbewegung.

Wohnen für Generationen

2001 wurde der Verein SoVital gegründet und im Frühjahr 2007  an der Bismarckstr. 62 - 64 die Grube ausgehoben .

In dieser Zeit haben wir viele Ideen geschmiedet, Mitstreiter gesucht und gefunden, andere Pojekte besucht, über Konzepte diskutiert und  alles aufgeschrieben, Finanzierungspläne verabschiedet, einen Projektentwickler gefunden - dann rückte die Fa. Krähenhorst mit Baggern und Bausteinen an.

19 Wohnungen und ein großzügiger Gemeinschaftsbereich sind so entstanden. Bei der Planung wurden die späteren Bewohner intensiv eingebunden.

Im Februar 2008 wurde zuerst von allen der Gemeinschaftsbereich eingerichtet und dann ging es los - unser Abenteuer gemeinschaftlichen Wohnens in Gütersloh..

  

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

Satzung

Wohnwelten für den Lebensabend

§1
Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen SoVital - Wohnwelten für den Lebensabend e.V. Er hat seinen Sitz in Gütersloh. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Gütersloh eingetragen unter der Nummer 1135. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2
Vereinszweck
Ziel des Vereins ist es:

  • eine Lebens- und Wohnwelt für Menschen am Ende des Erwerbslebens zu planen, aufzubauen und zu betreiben 
  • eine Gemeinschaftsanlage entstehen zu lassen mit dem Anspruch auf einen individuellen Lebensstil
  • die Nutzung von Selbsthilferessourcen und weitgehende Selbstverwaltung, um ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen
  • gemeinsame Nutzung und Instandhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen (Einkaufskooperation, Tauschbörse von Waren und Dienstleistungen, PKW Nutzung)
  • alle (Um-)Baumaßnahmen ökologisch auszurichten (schonender Umgang mit Energie, natürliche Baustoffe, Solarenergienutzung, Kompostierung, Abwasserklärung) 
  • daß BewohnerInnen im Falle einer Pflegebedürftigkeit bis zum Tod in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können
  • die Begleitung Sterbender nach dem Beispiel der Hospizbewegung.

§3
Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele. Der Verein betreibt keinerlei Gewerbe. Er strebt keinerlei Gewinn an. Vorhandene und zufließende Mittel dürfen nur für die in §2 festgelegten Ziele verwendet werden. Vereinsmitglieder erhalten keinerlei Gewinn und in ihrer Eigenschaft als Vereinsmitglieder auch nicht sonstige Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es wird niemand durch Verwaltungsaufgaben, die dem Ziel des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt.

§4
Zugehörigkeit zum Verein
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins unterstützt. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet wird. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet zunächst der Vorstand. Die endgültige Aufnahme bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod. Bei juristischen Personen durch deren Auflösung. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung und den Vorstand. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder mit dem Beitrag für 12 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch die Mitgliederversammlung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Der Ausschluß eines Vereinsmitgliedes kann durch einen Antrag auf einer außerordentlichen Vereinsversammlung, bei der 50% aller Vereinsmitglieder anwesend sein müssen, mit einer Stimmenmehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen ausgesprochen werden.

§5
Vereinsorgane
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§6
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden oder auf Antrag von 1/3 der Vereinsmitglieder unter Wahrung einer Einladefrist von mindestens zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tages. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlußfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen werden. Die Mitgliederversammlung bestellt einen Rechnungsprüfer, der nicht dem Vorstand angehört, um die Buchführung einschließlich kassenwirksamer Beschlüsse und Jahresabschluß zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung entscheidet u.a. über Entlastung des Vorstandes, Mitgliedsbeiträge, Wahl und Abberufung des Vorstandes, endgültige Aufnahme der neuen Vereinsmitglieder und Auflösung des Vereins. Jede satzungmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlußfähig anerkannt bei Anwesenheit von mindestens 50 % der Vereinsmitglieder. Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen einer Beurkundung nicht. Sie sind jedoch in einem Protokoll schriftlich niederzulegen, welches von dem Protokollführer zu unterzeichnen ist, wobei die Unterschrift den Zusatz „als Protokollführer unterzeichnet" enthalten muß.

§7
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei Personen: Jeder von ihnen ist befugt, den Verein nach außen hin allein zu vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt bis ihre Nachfolger gewählt sind. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens zweimal statt. Der Vorstand berichtet der Mitgliederversammlung über die gefaßten Vorstandsbeschlüsse.

§8
Satzungsänderung.
Für Satzungsänderungen ist die Anwesenheit von 50% der Vereinsmitglieder und eine Stimmenmehrheit von 75% erforderlich. Über Satzungsänderungen kann nur in der Mitgliederversammlung abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden war. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Die Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.

§9
Beiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Zur Feststellung der Beitragshöhe ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

§10
Vereinsvermögen
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Verein Lebensgarten Steyerberg e.V., Ginsterweg 3, 31595 Steyerberg, um es dort gemeinnützigen sowie zu steuerbefreiten Zwecken zu verwenden.

Altersvorsorge anders gedacht

Wir suchen ….

... noch Mitstreiter/innen in unserer sovitalen Gemeinschaft ab 50 Jahren. Wenn Sie Interesse an unterschiedlichen gemeinschaftlichen Aktivitäten und haben und uns kennenlernen möchten, dann besuchen Sie uns bei einem unserer Sovital-Cafes, oder setzen sich mit uns direkt in Verbindung. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich bei uns für eine zukünftig frei werdende Wohnung vormerken zu lassen. (kontakt@sovital-ev.de)

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